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Kallrich Solutions

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Beratung mit Zuschuss vom Bund.

Kleine und mittlere Unternehmen können für eine Unternehmensberatung einen Zuschuss aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus erhalten. Wir sind als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert und begleiten Sie durch den Ablauf.

80 %
Fördersatz für Unternehmen in Sachsen (ohne Region Leipzig)
2.800 Euro
Maximaler Zuschuss je Beratung bei 3.500 Euro Bemessungsgrundlage
50 %
Fördersatz in den übrigen Regionen, höchstens 1.750 Euro

Stand: September 2026. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Voraussetzungen

Wer die Förderung beantragen kann

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

  • KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  • Antrag vor Beratungsbeginn: Der Vertrag darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens geschlossen werden.
  • Begrenzte Anzahl: Innerhalb der Richtlinienlaufzeit sind mehrere Beratungen möglich, jedoch höchstens zwei pro Jahr und insgesamt fünf.
  • Junge Unternehmen: Wer bei Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt ist, führt zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
  • De-minimis-Regelung: Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Bereits erhaltene Beihilfen werden angerechnet.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen in einem Insolvenzverfahren sowie bestimmte Berufsgruppen wie Unternehmens- und Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Merkblätter des BAFA.

Beratungsthemen

Wozu wir Sie beraten

Gefördert wird die Beratung, also Analyse und Konzept. Die spätere Umsetzung ist nicht Teil der Förderung und wird getrennt vereinbart.

  • Digitalstrategie

    Bestandsaufnahme Ihres digitalen Auftritts und Fahrplan mit Prioritäten.

  • Marketing und Vertrieb

    Konzept zur Kundengewinnung: Kanäle, Budget, Botschaften, Messung.

  • Fachkräftegewinnung

    Strategie zur Mitarbeitergewinnung und Arbeitgeberpositionierung.

  • Prozesse und Automatisierung

    Analyse von Abläufen und Konzept für den sinnvollen Einsatz von KI und Automatisierung.

Ablauf

In sechs Schritten zum Zuschuss

  1. Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären Ihr Beratungsthema und prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen des Programms voraussichtlich erfüllt sind.

  2. Antrag durch Ihr Unternehmen

    Den Förderantrag stellen Sie online über das Portal des BAFA. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben nötig sind. Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsschluss gestellt werden.

  3. Informationsschreiben abwarten

    Erst wenn das Informationsschreiben vorliegt, schließen wir den Beratungsvertrag und beginnen mit der Beratung. Ein früherer Beginn schließt die Förderung aus.

  4. Beratung und Bericht

    Wir führen die Beratung durch und dokumentieren Analyse, Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen in einem Beratungsbericht.

  5. Rechnung und Verwendungsnachweis

    Sie bezahlen die Beratungsrechnung zunächst vollständig. Anschließend wird der Verwendungsnachweis fristgerecht eingereicht.

  6. Auszahlung des Zuschusses

    Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen aus.

Häufige Fragen

Fragen zur geförderten Beratung

Verbindliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird die konzeptionelle Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Umsetzung, zum Beispiel das Erstellen einer Website oder das Schalten von Anzeigen, ist nicht förderfähig und wird getrennt beauftragt. Die Beratung selbst darf höchstens fünf Tage umfassen, Berichterstellung und Reisezeiten zählen nicht mit.

Wie hoch ist der Zuschuss in Sachsen?

Für Unternehmen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz derzeit 80 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 2.800 Euro. In den übrigen Regionen, in Berlin und in der Region Leipzig sind es 50 %, höchstens 1.750 Euro. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 3.500 Euro. Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug, zum Beispiel viele Pflegedienste, wird der Zuschuss auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet.

Wer stellt den Antrag?

Antragsteller ist immer Ihr Unternehmen, nicht der Berater. Der Antrag wird online beim BAFA gestellt. Wir unterstützen Sie dabei, die Schritte und Fristen einzuhalten.

Gibt es eine Garantie auf die Förderung?

Nein. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung trifft das BAFA im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, wenn wir die Voraussetzungen nicht als erfüllt ansehen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Ja. Die Beratungsrechnung ist zunächst vollständig zu bezahlen. Der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Ihr Unternehmen ausgezahlt.

Welche Rolle spielt das BAFA bei der Beraterauswahl?

Beratungsunternehmen müssen sich für das Programm beim BAFA registrieren und ihre Qualifikation nachweisen. Kallrich Solutions ist als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert. Ein Gütesiegel oder eine Empfehlung des BAFA ist damit nicht verbunden.

Nächster Schritt

Prüfen wir gemeinsam, ob die Förderung für Sie infrage kommt.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie erfahren, welches Beratungsthema passt, wie der Antrag abläuft und mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Newsletter, keine Weitergabe Ihrer Daten.

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